Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 4339/96 U

Tenor

Unter Abänderung der Umsatzsteuer-Bescheide 1990 - 1992 vom 21.02.1996 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 30.08.1996 wird die Umsatzsteuer für 1990 auf 14.041,00 DM, für 1991 auf 6.629,00 DM und für 1992 auf 8.148,00 DM festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Verfahrenskosten werden beiden Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.


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