Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 7470/00

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1998 i.d.F. der Ein-spruchsentscheidung wird die Einkommensteuer 1998 auf 9.353,06 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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