Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 1486/00 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 17.11.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Februar 2000 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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