Urteil vom Finanzgericht Münster - 8 K 7260/98 L

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 7. August 1997 sowie der Ein-spruchsentscheidung vom 29.09.1998 wird die Festsetzung der Lohn-steuer im Nachforderungsbescheid insoweit aufgehoben, als für den Zeitraum 12/88 bis 11/1991 Nachforderungen zu Unrecht erhoben wur-den. Die geänderte Berechnung der Steuerbeträge nach Maßgabe dieses Urteils wird dem Finanzamt übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden bis zur Antragstellung in der mündli-chen Verhandlung der Klägerin zu 56 % und dem Beklagten zu 44 % auf-erlegt, die Kosten für die Zeit danach hat die Klägerin in vollem Umfang zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.