Urteil vom Finanzgericht Münster - 12 K 1985/99 E,G

Tenor

Die Einspruchsentscheidung wegen Gewerbesteuermessbetrag

1992-1996 vom 26.02.1999 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die

Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.


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