Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 2612/01 F

Tenor

Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1994 vom 6. Dezember 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. April 2001 wird dergestalt geändert, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1994 in Höhe von .I. 001 DM festgestellt werden.

Die Kosten des Rechtsstreites fallen dem Beklagten zur Last.

Die Revision wird zugelassen.


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