Urteil vom Finanzgericht Münster - 14 K 7271/00 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1998 in der Fassung der Einspruchsent-scheidung wird nach Maßgabe der Urteilsgründe ändert.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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