Urteil vom Finanzgericht Münster - 14 K 1515/98 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1994 vom 19.06.1997 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 09.02.1998 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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