Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 6945/02 AO

Tenor

Das Auskunftsersuchen im Besteuerungsverfahren vom 24. Juni 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2002, geändert am 25. März 2004 und am 27. Mai 2004, wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreites fallen dem Beklagten zur Last.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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