Beschluss vom Finanzgericht Münster - 7 K 1707/04 StB

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

Die im Zusammenhang mit dem Überdenkungsverfahren der Klägerin entstandenen Kosten für einen Bevollmächtigten sind nicht erstattungsfähig.


1 2 3 4 5

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.