Beschluss vom Finanzgericht Münster - 13 V 1792/05 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 1994 und 1996 vom 26.10.2004 werden, soweit die Einkünfte aus Optionsgeschäften in Höhe von .......... DM im Veranlagungszeitraum 1994 und in Höhe von .......... DM im Veranlagungszeitraum 1996 der Besteuerung unterworfen wurden, bis einen Monat nach Beendigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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