Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 6266/02 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 vom 06.12.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.10.2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.


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