Urteil vom Finanzgericht Münster - 9 K 6525/01 K

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 1999 vom 29.10.2001 wird in der Weise geändert, dass der Jahresüberschuss für 1999 - unter Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung - um 904.000 DM vermindert wird.

Die Berechnung des geänderten Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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