Urteil vom Finanzgericht Münster - 14 K 4461/05 Kg

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 10. Oktober 2005 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.


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