Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Münster - 9 K 2262/05 E,F

Tenor

Die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträu-me 1998 bis 2000, die erstmaligen Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2003 und die Bescheide über die geson-derte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteu-er auf den 31. Dezember der Jahre 1998 bis 2000, alle vom 10. August 2004, werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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