Urteil vom Finanzgericht Münster - 1 K 3976/05 F

Tenor

Der Feststelllungsbescheid vom 12.04.2005 und die Einspruchs-entscheidung vom 07.09.2005 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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