Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 3380/04 E

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1999 vom 06.07.2005 wird die Einkommensteuer auf 385.800,40 € (= 754. 560 DM) festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstat-tungsanspruches der Kläger vorläufig vollstreckbar.


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