Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 942/05 E

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/3 dem Kläger und zu 2/3 dem Beklag-ten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.


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