Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 1577/05 E

Tenor

1.Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 28.01.2005 und die Ein-spruchsentscheidung vom 23.03.2005 werden abgeändert. Dem Be-klagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Er-gebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu be-kanntzugeben,

2.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3.Die Revision wird zugelassen.

4.Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreck-bar.


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