Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 1746/05 E

Tenor

1.Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 13.04.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2005 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekantzugeben.

1. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

2. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.

3. Die Revision wird zugelassen.


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