Urteil vom Finanzgericht Münster - 6 K 3889/05 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 12.05.2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.08.2005 und des Änderungsbescheides vom 05.11.2007 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 18.968,00 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klä-ger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.