Urteil vom Finanzgericht Münster - 1 K 4311/07 Kg

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 03.07.2007 und der Einspruchsent-scheidung vom 11.09.2007 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kin-dergeld von Januar bis Juni 2007 zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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