Beschluss vom Finanzgericht Münster - 12 V 446/09 E

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides für 2002 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 12.12.2008 wird in Höhe eines Betrages von 34.822,00 EUR ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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