Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 998/06 Kg

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 09.01.2006 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 08.02.2006 wird dahingehend geändert, dass die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für E. rück-gängig gemacht wird, für K. das Kindergeld auf monatlich 69,90 € fest-gesetzt und ein Betrag in Höhe von 1.850,20 € zurückgefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen zu 27 % die Klägerin und zu 73 % die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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