Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 3452/07 U

Tenor

Die USt-Bescheide 2000 bis 2005 vom 13.4.2007 (2000-2002 und 2004), vom 24.4.2007 (2003) und vom 14.5.2007 und 18.9.2009 (2005) werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen,


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