Urteil vom Finanzgericht Münster - 9 K 1842/10 K

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 2008 vom 18.6.2009 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 26.4.2010 wird dahingehend geändert, dass der auf den 31.12.2007 festgestellte verbleibende Verlustabzug von 60.046 € in voller Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Die Berech-nung der festgesetzten Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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