Urteil vom Finanzgericht Münster - 13 K 456/10

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 7. Juli 2009 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 4. Januar 2010 dahingehend abgeändert, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 2.415,00 EUR zu berücksichtigen sind. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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