Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 632/07 AO

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 19.07.2007 wird dahingehend geändert, dass die Klägerin nur verpflichtet ist, Wertersatz i.H.v. 42.134,54 € zu leisten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 44 % und der Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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