Beschluss vom Finanzgericht Münster - 14 K 3276/11 AO

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt, bis über die von dem Kläger beim Amtsgericht E unter dem Aktenzeichen xyz erhobene Klage -- zur Zeit anhängig im Berufungsverfahren beim Landgericht E unter dem Aktenzeichen zyx -- rechtskräftig entschieden ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat.


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