Beschluss vom Finanzgericht Münster - 15 K 874/10 AO

Tenor

Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten ist unzulässig.

Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht H verwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.