Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 3378/09 Kap

Tenor

Der Bescheid über die Festsetzung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer für den Anmeldungszeitraum 2002 vom 10.12.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.8.2009 wird dahingehend geändert, dass die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines Gewinns i.H.v. 13.857.053 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Berechnung der geänderten Steuerfestsetzungen wird dem Beklagten übertragen.

 

Die Kosten des Verfahrens tragen zu 86 % der Beklagte und zu 14 % die Klägerin.

 

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.


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