Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 3276/10 U

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 bis 2008 vom 06.12.2011 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2004 auf ... €, für 2005 auf ... €, für 2006 auf ... €, für 2007 auf ... € und für 2008 auf ... € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.