Urteil vom Finanzgericht Münster - 12 K 1528/11 E

Tenor

1. Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 22.12.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 07.04.2011 wird die Einkommensteuer für 2007 auf 0,00 € festgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


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