Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 4834/10 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 27.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.12.2010 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines um 568,50 EUR niedrigeren Gewinns aus selbstständiger Arbeit festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.


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