Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 227/10 U

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2004 vom 17.12.2009 wird dahingehend geändert, dass die USt auf xxx € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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