Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Münster - 5 K 3297/12 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.07.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 27.08.2012 verpflichtet, gegen den Kläger für 2012 für seine Tochter L Kindergeld in Höhe von monatlich 184 € festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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