Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 4527/11 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 20. Mai 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2011 wird geändert und die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 EUR sowie Fahrtkosten in Höhe von weiteren 5.557,50 EUR niedriger festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die nach Maßgabe der Urteilsgründe festzusetzende Einkommensteuer zu errechnen, der Klägerin das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und nach Rechtskraft dieses Urteils einen Bescheid für das Jahr 2010 mit entsprechend geändertem Inhalt neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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