Urteil vom Finanzgericht Münster - 2 K 2087/10 F

Tenor

Die Feststellungsbescheide 2002 bis 2004 vom 18.12.2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.05.2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


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