Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 4236/11 U

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2009 vom 22.10.2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 2.11.2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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