Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 3546/11 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 18.1.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.9.2011 wird dahingehend geändert, dass die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Kläger um 369 EUR höher und bei der Klägerin um 33 EUR niedriger als bisher angesetzt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.


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