Urteil vom Finanzgericht Münster - 13 K 347/15 Kfz

Tenor

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 16.10.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 22.12.2014 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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