Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 1768/17 U

Tenor

Der Bescheid des Beklagten über USt 2014 vom 16.11.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.5.2017 wird dahingehend abgeändert, dass die USt 2014 auf 0,00 EUR festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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