Urteil vom Finanzgericht Münster - 13 K 2902/19 Kap

Tenor

Der Nachforderungsbescheid vom 9.4.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.9.2019 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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