Beschluss vom Finanzgericht Münster - 9 Ko 3642/20 GK

Tenor

Auf die Erinnerung werden in dem Verfahren 9 K 1137/20 E, U gegenüber der Erinnerungsführerin keine Kosten erhoben.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Aufwendungen werden nicht erstattet.


Gründe:

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