Beschluss vom Finanzgericht Münster - 1 V 1757/24 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2022 vom 13.8.2024 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den hiergegen eingelegten Einspruch oder bis zur anderweitigen Erledigung dahingehend von der Vollziehung ausgesetzt, dass zusätzlich ein Verlust aus Gewerbebetrieb i.H.v. 1.074,99 € berücksichtigt wird.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


Gründe:

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