Beschluss vom Kammergericht (19. Zivilsenat) - 19 W 75/22

Verfahrensgang

vorgehend AG Köpenick, 4. März 2022, 61 VI 368/19, Beschluss

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.

Gründe

1

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

2

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.

3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.

4

Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.


Zitiert von

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