Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 15 Sa 1738/96

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.10.1996 - 5 Ca 2903/96 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich richtet gegen die Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei durch die fristlose Kündigung vom 17.06.1996 nicht fristlos aufgelöst worden.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.10.1996 - 5 Ca 2903/96 - aufgehoben und die Sache an das Arbeitsgericht Wuppertal zurückverwiesen hinsichtlich der Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei durch die Kündigung vom 17.06.1996 nicht fristgerecht zum 30.09.1996 aufgelöst worden.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Die Revision wird zugelassen, soweit das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden ist.


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