Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 80/97

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß

des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.02.1997 wird zurück-

gewiesen.

Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

tragen.

Beschwerdewert: 30.000,-- DM.


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Referenzen

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