Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 123/97

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluß des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.04.1997 abgeändert, soweit ein höheres Zwangsgeld als 1.000,-- DM festgesetzt worden ist.

Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin zu tragen. Dabei sind die gerichtlichen Beschwerdekosten nach einem Wert von 1.000,-- DM zu berechnen.

Beschwerdewert insgesamt: 3.000,-- DM.


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