Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 178/97

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Herrn S.wird der Berichtigungsbeschluß des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.05.1997 insoweit aufgehoben, als dort sein Name genannt ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Beschwerdewert: 5.064,-- DM.


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